Rücknahme von Altbatterien und Akkus
Die Rücknahme von Altbatterien erfolgt auf Grundlage des Batterierecht-Durchführungsgesetzes (BattDG).
Gemäß § 14 Abs. 1 BattDG sind wir als Händler verpflichtet, Gerätealtbatterien und LV-Altbatterien unentgeltlich zurückzunehmen. Diese Rücknahmepflicht beschränkt sich ausdrücklich auf die Batteriearten, die wir als Händler als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben.
Welche Batterien und Akkus nehmen wir zurück?
Wir nehmen gebrauchte Batterien und Akkus derjenigen Arten zurück, die wir selbst als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben.
Die Rücknahme betrifft insbesondere:
- große Lithium-Ionen-Akkus für unsere Akku-Garten- und Forstgeräte
- entsprechende Geräteakkus und Wechselakkus
- Starterbatterien bzw. Fahrzeug- und Gerätebatterien, soweit diese von uns angeboten werden
Bitte beachten Sie: Eine allgemeine Rückgabemöglichkeit für sämtliche im Handel erhältlichen Batterien und Akkus besteht bei uns nicht.
Insbesondere nehmen wir keine haushaltsüblichen Kleinbatterien wie AA-, AAA-, C- oder D-Batterien sowie Knopfzellen zurück, sofern diese nicht Bestandteil unseres eigenen Batteriesortiments sind.
Die Rücknahme von Altbatterien erfolgt auf Grundlage des Batterierecht-Durchführungsgesetzes (BattDG).
Gemäß § 14 Abs. 1 BattDG sind wir als Händler verpflichtet, Gerätealtbatterien und LV-Altbatterien unentgeltlich zurückzunehmen. Diese Rücknahmepflicht beschränkt sich ausdrücklich auf die Batteriearten, die wir als Händler als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben.